Du hast Deine Geschäftsidee ausgearbeitet, ein starkes Team und Netzwerk aus Geschäftspartnern aufgebaut und möchtest jetzt in die Gründungsphase Deines Unternehmens übergehen?
Dann musst Du Dich früher oder später auch mit der Frage nach der geeigneten Rechtsform beschäftigen. Da die Rechtsform Deines neu gegründeten Unternehmens große Unterschiede in Sachen Haftung, Steuern und Investorensuche mit sich bringt, solltest Du diese Entscheidung keineswegs leichtfertig treffen.
Ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft die richtige Wahl für Deine Gründung ist, beantworten wir Dir in diesem Beitrag. Außerdem geben wir Dir einen Einblick in eine große Anzahl an Rechtsformen, zwischen denen Du bei der Unternehmensgründung wählen kannst.
Selbstverständlich ist die Frage nach der richtigen Rechtsform nicht nur während der Gründungsphase eines neuen Unternehmens von großer Bedeutung. Auch wenn sich ein Unternehmen verändert oder mit einem anderen Unternehmen fusioniert, kann eine Umwandlung der Rechtsform zu einer Notwendigkeit werden.
Damit Du auch auf diesen Fall bestens vorbereitet bist, lohnt es sich, mit den in diesem Beitrag beschriebenen Unterschieden zwischen den einzelnen Rechtsformen vertraut zu sein.
Rechtsform – was ist das überhaupt?
Der Begriff Rechtsform taucht im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten immer wieder auf. Die Rechtsform definiert für jedes Unternehmen, welchem juristischen Rahmen die Tätigkeit unterliegt. Dabei werden Pflichten zu Steuern und Buchführung definiert, Haftungen zugewiesen und Formalitäten verändert.
Darüber hinaus hat sie einen Einfluss auf den Außenauftritt durch die Firmierung und die Attraktivität Deines Unternehmens für potentielle Geldgeber wie Banken und Investoren.
Der Begriff Unternehmensform wird synonym für den Begriff Rechtsform verwendet. Handelt es sich um eine Gründung im Team, ist häufig auch von einer Gesellschaftsform die Rede, schließlich werden die gemeinsamen Gründer eines Unternehmens rechtlich zu Gesellschaftern.
Das Kleinunternehmertum ist übrigens keine Rechtsform, sondern eine Sonderform des Einzelunternehmers, die sich lediglich im Bezug auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung unterscheidet.
Rechtsformen für die Unternehmensgründung – ein Überblick
Die gesetzliche Grundlage für die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen finden sich im BGB, im HGB und im GmbHG. Welche Rechtsformen möglich sind, hängt davon ab, ob es sich um eine gewerbliche oder eine freiberufliche Gründung handelt. Darüber hinaus ist es relevant, ob Du Dein Unternehmen zunächst allein oder von Beginn an im Team gründen möchtest.
Gewerbliche Einzelgründungen können in Form eines Kleingewerbes sowie als eingetragener Kaufmann gegründet werden. Ebenfalls möglich, aber deutlich seltener genutzt sind die 1-Personen-UG, die 1-Personen-GmbH und die 1-Personen-AG.
Wenn Du mit einem Team zum Gewerbetreibenden werden möchtest, ergeben sich andere Möglichkeiten. In diesem Fall sind die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft sowie die GmbH die häufigsten Rechtsformen, auch wenn ebenfalls in Form einer OHG, einer KG oder einer GmbH & Co KG gegründet werden kann.
Wer den freien Berufen zugehörig ist, muss kein Gewerbe anmelden, um seine Tätigkeit ausführen zu können. Als freiberuflicher Einzelgründer bist Du automatisch der Rechtsform des freiberuflich Selbstständigen zugehörig.
Wenn Du ein freiberufliches Unternehmen im Team gründest, stehen Dir neben der am häufigsten genutzten Rechtsform der GbR auch die weniger bekannten Rechtsformen PartG und PartG mB zur Wahl.
Von Startkapital bis Haftung – Kriterien für die Wahl der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform für Dein frisch gegründetes Unternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst stellt sich die Frage, ob Du gewerblich oder freiberuflich und allein oder im Team gründen möchtest.
Während Rechtsformen wie der eingetragene Kaufmann, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und die GmbH auch mit nur einem Gesellschafter funktionieren, sind zur Gründung einer GbR mindestens zwei Gesellschafter notwendig.
Da sich die verschiedenen Rechtsformen auch im Zusammenhang von Haftungsfragen stark voneinander unterscheiden, gilt es außerdem, das Haftungsrisiko des eigenen Unternehmens realistisch einzuschätzen. Fällt das Risiko eher gering aus, kann eine Rechtsform mit unbegrenzter Haftung GbR oder eine OHG gewählt werden.
In diesem Fall haften die Gesellschafter jedoch vollständig und auch mit ihrem Privatvermögen. Um die Haftungsrisiken zu minimieren, kann eine GmbH oder eine UG gegründet werden. Hier besteht eine begrenzte Haftung, sodass Du im Zweifelsfall ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen für mögliche Schäden haftest. Somit bist Du also auf der sicheren Seite.
Wenn Du bereits ein Startkapital in Höhe von 25.000 Euro aufgebaut hast, hast Du das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH erreicht. Die Rechtsform, die der GmbH am nächsten kommt, aber mit weniger großen Hürden verbunden ist, ist die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, deren Mindestkapital bei lediglich einem symbolischen Euro liegt.
Doch auch die finanziellen Hürden in Form von Gründungskosten sowie die Erledigung von Formalitäten sind Aspekte, die die GmbH Gründung in einigen Fällen schwierig und langwierig werden lassen.
Dies liegt unter anderem in der Tatsache begründet, dass für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine notarielle Beurkundung sowie ein Eintrag in das Handelsregister notwendig ist.
Der vereinfachte Weg zur Gründung einer GmbH setzt statt auf einen klassischen Gesellschaftsvertrag auf ein Musterprotokoll, welches eine schnellere und kostengünstigere Gründung ermöglichen kann.
Im Gegensatz zur GmbH lassen sich kleine Gewerbe durch einen einfachen Besuch beim zuständigen Gewerbeamt sowie eine einmalige Anmeldungsgebühr gründen.
Ein Nachteil der Anmeldung eines Kleingewerbes liegt jedoch darin, dass der Firmenname zu Marketingzwecken nicht frei wählbar ist. Am schnellsten und formlosesten lassen sich freiberufliche Unternehmen gründen, schließlich ist hier lediglich die Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt notwendig.
Auch steuerlich unterscheiden sich die einzelnen Unternehmensformen. Während Freiberufler aufgrund ihres beruflichen Sonderstatus keine Gewerbesteuer zahlen müssen, sind GmbH und UG gewerbesteuerpflichtig. Bei Kapitalgesellschaften fällt außerdem die Körperschaftssteuer an.
Bestimmte Rechtsformen wie die GmbH sind zudem dazu verpflichtet, ihre Bilanzen transparent zu veröffentlichen. Im Gegensatz dazu müssen OHG und GbR dies nicht tun. Nicht zuletzt gibt es auch in der Frage nach Investorengeldern Unterschiede zwischen den Rechtsformen.
So ist eine GbR für die Arbeit mit Beteiligungskapital eher ungeeignet und dadurch für potentielle Investoren auch nicht sonderlich attraktiv. Planst Du, Gelder von Investoren für den Aufbau Deines Unternehmens zu verwenden, solltest Du daher in jedem Fall eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft gründen.
Freiberuflich oder gewerblich – der feine Unterschied
Doch wie findest Du nun die ideale Rechtsform für Dein geplantes Unternehmen? Hierzu musst Du zunächst einmal herausfinden, ob Du eine gewerbliche oder eine freiberufliche Gründung vornehmen möchtest. Dies kannst Du in aller Regel nicht selbst entscheiden, da in §18 des Einkommensteuergesetzes (EkSt) genau definiert ist, welche Berufsgruppen zu den Gewerbetreibenden und welche zu den Freiberuflern zählen.
So sind bestimmte Arten von Beratungsberufen sowie das kreative Arbeiten vom Text bis zum Gemälde in der Freiberuflichkeit verortet. Auch Katalogberufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten fallen in diese Kategorie.
Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten unterscheiden sich in erster Linie dadurch, dass Freiberufler nicht beim Gewerbeamt angemeldet sein müssen und demnach auch nicht zum Zahlen der Gewerbesteuer verpflichtet sind.
Im Gegensatz hierzu sind gewerbliche Unternehmer auch dazu verpflichtet, Mitglied bei der IHK oder HWK zu werden. Auch für die Wahl der Rechtsform ist der Status als gewerblicher oder freiberuflicher Unternehmer relevant. So gibt es Rechtsformen, die nur für eine der beiden Kategorien funktionieren.
Allein oder im Team – mit wie vielen Gesellschaftern gründen?
Eine elementare Frage bei der Unternehmensgründung, die auch großen Einfluss auf die Wahl der Rechtsform hat, ist die Frage nach der Größe des Gründerteams. Beim Gründen als einziger Gesellschafter hast Du zwar die alleinige Entscheidungs- und Geschäftsführungsbefugnis, trägst aber auch das gesamte unternehmerische Risiko auf deinen Schultern. Wer im Team gründet, teilt hingegen sowohl den Gewinn als auch die Risiken mit einem oder mehreren Partnern.
Einzelunternehmer sind flexibel und handlungsschnell, Team-Gründer können beim Treffen von Entscheidungen auf ein breiteres Know-how und einen größeren Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Außerdem verfügen sie über eine breitere Kapitalbasis, welche insbesondere bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH von elementarer Bedeutung ist. Die Gründung im Team lohnt sich jedoch erst dann, wenn ein gewisses Mindestgeschäftsvolumen erreicht ist.
Darüber hinaus gestaltet sich der Gründungsprozess komplizierter und das Risiko eines Gesellschafterstreits besteht über die gesamte Lebensdauer des Unternehmens.
Einzelunternehmer – diese Rechtsformen stehen zur Auswahl
Hast Du Dich dazu entschieden, als Einzelunternehmer in den Markt zu starten, hast Du die Wahl aus verschiedenen Rechtsformen. Grundsätzlich wird zwischen Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung sowie Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung unterschieden.
Bist Du ein freiberuflicher Einzelunternehmer, dann steht Deine Rechtsform bereits beinahe fest. Als Solopreneur in einem freien Beruf bist Du ein Einzelunternehmer mit unbegrenzter Haftung.
Das Gegenstück zum solo-selbstständigen Freiberufler ist der Kleingewerbetreibende, dessen Haftung ebenfalls unbegrenzt ist und dessen rechtliche Vorschriften vereinfacht wurden. Als eingetragener Kaufmann, auch Vollkaufmann oder Kaufmann e.K. genannt, unterliegst Du den Vorschriften des Handelsrechts und haftest ebenfalls unbegrenzt für Deine unternehmerischen Aktivitäten.
Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung sind für Einzelunternehmen eher untypisch. Dennoch besteht die Möglichkeit, eine haftungsbeschränkte 1-Personen-UG zu gründen. Diese lässt sich als kleiner Ableger der GmbH verstehen, die lediglich ein geringes Startkapital erfordert.
Die 1-Personen-GmbH ist eine klassische GmbH, die jedoch über einen alleinigen Gesellschafter, den Einzelgründer, verfügt. Die 1-Personen-AG wird in der Praxis kaum gewählt, ist sie doch mit einem erheblichen Gründungsaufwand verbunden. Unser Tipp: Investiere Deine begrenzte Zeit in der Gründungsphase nicht in die Gründung aufwendiger Unternehmensformen.
Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – die Rechtsform für dein Gründerteam
Wenn Du Dich gegen das Einzelunternehmertum entscheidest und stattdessen lieber im Team gründen möchtest, beispielsweise um unternehmerische Risiken abzufedern, benötigst Du auch eine andere Rechtsform.
Dabei stehen sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften zur Auswahl. Der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtsformen liegt in erster Linie in der Haftung der Gesellschafter.
Personengesellschaften sind sowohl für Freiberufler als auch für Kleingewerbetreibende möglich. Sie erfordern kein gesetzliches Mindestkapital für die Gründung und sind nicht verpflichtet, ihre Bilanzen zu veröffentlichen.
Die einfachste Form der Personengesellschaft ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Während die offene Handelsgesellschaft (OHG) alle Gesellschafter zur unbegrenzten Haftung verpflichtet, bezieht sich die Haftung in einer Kommanditgesellschaft (KG) lediglich auf die geschäftsführenden Gesellschafter, auch Kommanditisten genannt.
Der gewichtigste Nachteil von Personengesellschaften ist die unbegrenzte Haftung. Darüber hinaus sind Personengesellschaften ungeeignet, wenn Du Kapital von Investoren in Deine unternehmerische Praxis einbinden möchtest. Diese Probleme gibt es bei Kapitalgesellschaften nicht. Sie verfügen über eine Haftungsbeschränkung, die das Privatvermögen schützt und sind für Investoren äußerst attraktiv.
Die beliebtesten Formen der Kapitalgesellschaft sind die GmbH, auch Gesellschaft mit beschränkter Haftung genannt sowie die Unternehmergesellschaft (UG), welche häufig auch als kleine Schwester der GmbH bezeichnet wird. Sie ist sehr vergleichbar mit der mittlerweile veralteten Rechtsform Limited (Ltd).
Für größere unternehmerische Vorhaben eignet sich die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), in der Aktionäre Anteile des Unternehmens erwerben und halten können. Einen ähnlichen Ansatz vertritt die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Sie eignet sich für große Unternehmen im Familienbesitz, ist jedoch für die Neugründung von Unternehmen von untergeordneter Bedeutung.
Neben der begrenzten Haftung und der Attraktivität für Investoren hat eine Kapitalgesellschaft auch den Vorteil, das Geschäftsführergehalt steuerlich absetzen zu können. Demgegenüber stehen Nachteile wie ein festgelegtes gesetzliches Mindestkapital, vergleichsweise hohe Hürden bei der Gründung und ein damit verbundener Mehraufwand.
Zudem herrscht in Kapitalgesellschaften eine Publikationspflicht über die Bilanzen des Unternehmens.
Spezielle Rechtsformen für gemeinnützige Unternehmen
Gemeinnützige Unternehmen stellen einen Sonderfall bei der Wahl der Rechtsform dar. Hast Du eine gemeinnützige Geschäftsidee für Dein Unternehmen und möchtest beispielsweise ein Museumscafé eröffnen, stehen Dir zwei Rechtsformen zur Auswahl.
Hierbei handelt es sich um die gGmbH, auch gemeinnützige GmbH genannt, sowie die haftungsbeschränkte gUG, welche als gemeinnützige Unternehmergesellschaft eine kleinere Variante der gGmbH darstellt.
Diese speziellen Rechtsformen beschränken Deine persönliche Haftung als Gesellschafter und bieten Dir steuerliche Vorteile. Auf diese Weise wird honoriert, dass Du Deine unternehmerische Tätigkeit einem direkten gemeinwohlorientierten Zweck zuwendest.
Theoretisch ist auch die Gründung einer GbR zu gemeinnützigen Zwecken möglich, jedoch erweist sich die Gründung einer gGmbH oder einer gUG in den meisten Fällen als sinnvoller.
Fazit: Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?
Bei der Gründung Deines geplanten Unternehmens musst Du Dich für eine Rechtsform entscheiden, welche sowohl das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft sein kann. Bei der Entscheidung spielen Kriterien wie die Größe des Gründerteams, das Haftungsrisiko sowie die Nutzung von Investorenkapital eine große Rolle.
Auch wenn Du die Auswahl Deiner Rechtsform selbst treffen kannst, ist auch eine abschließende Beratung durch einen Rechtsanwalt sowie einen Steuerberater empfehlenswert, denn die Tragweite der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform ist sehr groß.